Rappelkiste ab 01.01.2024:
Hort ab 01.01.2024:
Zusätzlich fällt der Mitgliedschaftsbeitrag für den Verein von jährlich € 10,00 an.
Bei Abholung nach Beendigung der Betreuungszeit:
€ 5,00 - pro angefangene Stunde
Ferienbetreuung:
07.00 - 14.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr, zzgl. € 5,00/ Tag
(je nach "normaler" Anmeldung/ Betreuung)
An verkürzten Schultagen (Zeugnisausgabe) fällt kein zusätzlicher Beitrag für die frühere Betreuung an.
Bedarfsbescheid:
Sollte dies für Sie zutreffen, müssen Sie diesen beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Ohne eine schriftliche Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich.
Bitte beachten Sie!
Die Kündigung für die Betreuung Ihres Kindes muss bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich an den Vorstand erfolgt sein, damit diese zum 31.07. wirksam wird.