Satzung des Vereins „Betreute Grundschule Kisdorf e.V.“
Die Eintragung beim Amtsgericht Bad Bramstedt in das Vereinsregister erfolgte am 24. November 1998, unter der Nummer: VR 529
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Betreute Grundschule Kisdorf e.V.“ und hat seinen Sitz in Kisdorf.
Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.
§2 Zweck
Der Verein sieht seine Aufgabe in der Betreuung und Förderung von Grundschulkindern unter Berücksichtigung der kulturellen Herkunft. Hierzu werden geeignete Betreuungskräfte eingestellt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Er ist selbstlos tätig und er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht.
Die Mitglieder haben die Pflicht, sich für Belange des Vereins einzusetzen.
Die Tätigkeit des Vorstandes und der sonstigen Mitglieder erfolgt ehrenamtlich.
Dem Vorstand wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der gesetzlichen Grundlagen gewährt.
Dies entspricht dem monatlichen Maximalbetrag i. H. v. € 60,- und einem jährlichen Maximalbetrag von € 720,-. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende.
Die Aufwandsentschädiung wird stündlich mit € 5,- abgerechnet und vom jeweiligen Vorstandsmitglied dokumentiert.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schuljahresende möglich. Es bedarf lediglich einer entsprechenden schriftlichen Erklärung bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres.
Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aufgrund eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses möglich, wenn ein Mitglied fortgesetzt gegen die Vereinsinteressen und/oder satzungsmäßige Bestimmungen verstößt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
§4 Beiträge
Für die Gestaltung des Vereinszwecks im Sinne dieser Satzung werden Beiträge erhoben.
Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Bei Nichtzahlung des Beitrags wird schriftlich eine Mahnung, mit einer Frist von 10 Tagen, zzgl. 8,- Euro Bearbeitungsgebühr versendet. Nach Verstreichen dieser Frist erfolgt eine zweite Mahnung schriftlich, mit einer Frist von 5 Tagen, zzgl. erneut 8,- Euro. Kann auch dann keine vollständige Zahlung verbucht werden, erfolgt die fristlose Kündigung aus dem Verein.
Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht, von vier Wochen, zum Ende des Folgemonats, nach Bekanntgabe.
§5 Organe des Vereins
Verwaltungsorgan des Vereins sind:
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung
§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/ dem 1. Vorsitzenden, der/ dem 2. Vorsitzenden und der/ dem 3. Vorsitzenden (Kassenwart/in).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.
Die Vorstandsmitglieder werden auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand weiter im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.
Vorstandssitzungen haben mindestens vierteljährlich stattzufinden.
Dem Vorstand obliegen sämtliche Aufgaben, die für das laufende Geschäftsjahr von Belang sind.
§7 Mitgliederversammlung
Der/die Vorsitzende des Vereins hat mindestens einmal jährlich in den ersten sechs Wochen eines neuen Schuljahres eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einzuberufen.
Die vorgesehene Tagesordnung soll aus der Einladung unbedingt ersichtlich sein.
Auf der Jahreshauptversammlung sind folgende Tagespunkte regelmäßig Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung:
a) Geschäftsbericht des Vorstandes
b) Bericht des Kassenwartes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Vorstandswahlen
e) Wahl des Kassenprüfers (2)
Einladungen für Mitgliederversammlungen sind schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zu versenden
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Am Anfang der Versammlung wird mit einfacher Mehrheit ein/eine Protokollführer/in gewählt. Sie/er unterschreibt das von ihr/ihm erstellte Protokoll.
Anträge für die Mitgliederversammlung sind spätestens drei Tage vor dem Versammlungstermin bei einem/r Vereinsvorsitzenden schriftlich einzureichen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
a) Aufgaben des Vereins (einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder)
b) Mitgliederbeiträge (zwei Drittelmehrheit der anwesenden Mitglieder)
c) Satzungsänderung (drei Viertelmehrheit der anwesenden Mitglieder)
d) Auflösung des Vereins (drei Viertelmehrheit der anwesenden Mitglieder)
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung bei der/dem 1. Vorsitzenden schriftlich beantragt hat.
Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse, soweit nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder.
Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
§8 Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke, fällt das bestehende Vermögen dem Schulverein Schule Kisdorf e.V., Kisdorf, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, zu.